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Steuerliche Aspekte bei Verkauf/Vermietung einer geerbten Immobilie

Gefragt am 01.11.2012
19:36 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 10640 | Bewertung 4.3/5

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Dieses Jahr habe ich eine sanierungsbedürftige Eigentumswohnung geerbt. Diese Wohnung wurde von dem Erblasser (meinem Onkel) 1979 erworben und selbst genutzt. Bitte legen Sie mir die steuerlichen Aspekte für folgende Szenarien dar.

a) Verkauf der Wohnung in unsaniertem Zustand:

Was ist die Bemessungsgrundlage für die Erbschaftssteuer?
(der Verkaufspreis oder wird die Wohnung unabhängig davon vom Finanzamt geschätzt?)


b) erst Sanieren, dann Verkaufen (Sanierungskosten mit neuem Fußbodenbelag, 2 neuen Bädern, Parkett neu versiegeln, Beiputzen. neuem Heizkörper, Tapezieren, Streichen = ca 25% des geschätzten Wohnungswertes)

Was ist die Bemessungsgrundlage für die Erbschaftssteuer?
- Schätzung durch das Finanzamt? (falls ja, muss vor
Sanierungsbeginn eine gutachterliche Bestandsaufnahme
gemacht werden?
- Verkaufserlös abzgl. Sanierungskosten ?


C)erst Sanieren, dann Vermieten

1)Was ist Bemessungsgrundlage für die Erbschaftssteuer?
- Schätzwert Finanzamt?
- Gutachten vor Sanierung?

2)Können die Sanierungskosten ( s. o.) vor Vermietung
direkt über 1-5 Jahre oder nur als AFA abgesetzt
werden?

3)Mit der Wohnung wurde auch Barvermögen vererbt. Kann ich
trotzdem für die Zahlung der Erbschaftssteuer und für
die Wohnungssanierung ein steuerlich absetzbares
Darlehen aufnehmen? Muss dieses Darlehen dann auf die
Wohnung aufgenommen werden oder kann auch eine andere,
selbst genutzte Immobilie als Sicherheit dienen?

4)ab wann könnte die Wohnung danach wieder ohne
steuerliche Nachteile verkauft werden?

im voraus dankend mit freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 01.11.2012
19:36 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 01.11.2012 21:31 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 10640 | Bewertung 4.3/5

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

Ich gehe davon aus, dass Sie für die Wohnung keinen Ausgleich gezahlt haben, also unentgeltlich geerbt. Bitte informieren Sie mich, wenn diese Annahme nicht zutrifft. Die steuerliche Folge konnte sich ändern.

a) Verkauf der Wohnung in unsaniertem Zustand: Was ist die Bemessungsgrundlage für die Erbschaftssteuer? (der Verkaufspreis oder wird die Wohnung unabhängig davon vom Finanzamt geschätzt?)

In diesem Fall handelt es sich um Wohnungseigentum, was grundsätzlich für ErbSt-Zweck nach Vergleichswertverfahren bewertet wird. Bei der Anwendung des Vergleichswertverfahrens ist vorrangig auf von den Gutachterausschüssen mitgeteilte Vergleichspreise für hinreichend übereinstimmende Grundstücke zurückzugreifen. Diese Vergleichspreise werden grds ...



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