Steuerklasse in der Erbschaftssteuer
Gefragt am 14.06.201115:47 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4821
Hallo,
folgende Frage:
Gemeinsames Testament vom leiblichen Großvater u. angeheirateter Großmutter (Großmutter nicht leiblich, 2. Frau)), Enkel erben nach Tod des letztüberlebenden alles.
Tod Großvater 1989, so Alleinerbe Stief-Großmutter, Tod der Stiefgroßmutter 12/2009, durch Rechtstreitigkeiten allerdings erst jetzt Darlegung des Vermögens.
Welche Erbschaftssteuerklasse kommt für mich als leiblicher Enkel des Großvaters in Frage ?
Danke,
Gruß
15:47 Uhr
Antwort von StB Manuela Ponikwar (Frage zu Erbschaftssteuer)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
danke für Ihre Anfrage, welche ich im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung des gebotenen Honorars wie folgt beantworten möchte.
Beim Testament der Großeltern handelt es sich um ein Berliner Testament mit Einheitsprinzip, d.h. Sie setzten sich gegenseitig zu Vollerben ein und bestimmenten, dass nach dem Tode des überlebenden Ehegatten der beiderseitige Nachlass an die Enkel als Schlusserben fallen soll.
Die Vorschrift des § 15 Abs. 3 ErbStG sieht für den Schlusserben eine Begünstigung vor. Hiernach wird beim Schlusserben, sofern bestimmte Voraussetzungen gegeben sind, die Steuerklasse im Verhältnis zum erstverstorbenen Ehegatten zugrunde gelegt (und nicht die Steuerklasse im Verhältnis zum letztverstorbenen Ehegatten) ...
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