Steuer bei Auflösung einer Erbengemeinschaft
Gefragt am 20.08.202209:46 Uhr | Einsatz: € 75,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 771
Eine Erbengemeinschaft (im Grundbuch vermerkt) besitzt 2 Grundstücke (2 Flurnummern) mit Bebauung. Summenwert geschätzt ca. € 650.000
Die Erbengemeinschaft besteht seit 2010 aus
50 % Tochter 1 (Schwester meiner Frau) des Erblassers
50 % Tochter 2 (Meine Frau) des Erblassers
Im Jahre 2012 hat meine Frau notariell beglaubigt ihr Erbe unseren beiden Söhnen übertragen (sog. Erbanteilsübertragung)
Seitdem besteht die Erbengemeinschaft aus
50 % Tochter 1 (Schwester meiner Frau)
25 % Sohn 1 meiner Frau
25 % Sohn 2 meiner Frau
Nun soll die Erbengemeinschaft wie folgt aufgelöst werden:
1 Grundstück/Flurnummer an Tochter 1
1 Grundstück an Sohn 1
Sohn 2 wird anderweitig ausgezahlt
Fallen bei Auflösung der Erbengemeinschaft Steuern an (z.B. Schenkungssteuer)?
09:46 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Erbschaftssteuer)
Guten Tag,
gerne gebe ich Ihnen folgende Erstauskunft zu Ihrer Frage:
Gem. § 3 Nr. 3 GrEStG gilt hinsichtlich der Grunderwerbsteuer:
Von der Besteuerung sind ausgenommen:
3. der Erwerb eines zum Nachlass gehörigen Grundstücks durch Miterben zur Teilung des Nachlasses. Den Miterben steht der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner gleich, wenn er mit den Erben des verstorbenen Ehegatten oder Lebenspartners gütergemeinschaftliches Vermögen zu teilen hat oder wenn ihm in Anrechnung auf eine Ausgleichsforderung am Zugewinn des verstorbenen Ehegatten oder Lebenspartners ein zum Nachlass gehöriges Grundstück übertragen wird ...
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