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Schenkungssteuer

Gefragt am 09.11.2021
10:33 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 713 | Bewertung 5/5

 

Hallo,
die DHH meiner Mutter wurde mir (Sohn) 1994 notariell überschrieben. Meine Mutter hat das Nießbrauchsrecht.
Wert der DHH ca. 600000.- € (Bayern). Würde bei der Löschung des Nießbrauchs eine Schenkungssteuer anfallen?
Wie hoch wäre diese bei Steuerklasse 3?
Falls meine Mutter ins Pflegeheim käme, hätte das Sozialamt anrecht auf die Mieteinnahmen der DHH?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 09.11.2021
10:33 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 09.11.2021
11:46 Uhr

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Beantwortet am 09.11.2021 11:46 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 713 | Bewertung 5/5

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Erbschaftssteuer)

Guten Tag,

gerne gebe ich Ihnen zu Ihrer Frage folgende Ersteinschätzung.

Verzichtet Ihre Mutter auf ihr Nießbrauchsrecht, so liegt darin eine Zuwendung an Sie vor, die grundsätzlich der Schenkungssteuer unterliegt. Schenkungssteuer fällt bei Zuwendungen an die Kinder allerdings nur an, wenn der Wert der Zuwendungen inkl. der betreffenden Schenkungen in den letzten 10 Jahren den Freibetrag von 400.000 EUR nicht überschritten hat. Um hier zu prüfen, ob Schenkungssteuer anfällt, müsste man also die Vorschenkungen der letzten 10 Jahre kennen und zum anderen müsste der Wert des Nießbrauchs berechnet werden (was aber für das gewährte Honorar nicht möglich ist) ...



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