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Nießbrauch

Gefragt am 19.11.2009
15:23 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4966 | Bewertung 5/5

 

Mein Vater ist in 2009 verstorben. Ich habe keine Geschwister. Ich bin alleiniger Erbe. Meine Mutter erhält den Nießbrauch zu allen Immobilien. Mir ist klar, dass nach neuem Recht der Wert meines Erbes um den Kapitalwert des Nießbrauchs gemindert wird.
Wenn meine Mutter irgendwann stirbt, werde ich wiederum alleiniger Erbe.
Nun zu meiner Frage:
Wird dann der Kapitalwert dieses Nießbrauchs dem Wert des Erbes von meiner Mutter zugeschlagen oder nicht?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 19.11.2009
15:23 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 19.11.2009 22:43 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4966 | Bewertung 5/5

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

gemäß Ihrer Sachverhaltsschilderung möchte ich Ihre Frage im Rahmen der Erstberatung wie folgt beantworten:

1. Als alleiniger Erbe versteuern Sie das gesamte Erbe. Da die Immobilien mit dem Nießbrauch (Vermächtnisnießbrauch) belastet sind, mindert der Kapitalwert des Nießbrauchs den Wert des Erbes ...



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