Nachlassverbindlichkeiten in der Steuererklärung
Gefragt am 23.05.201119:03 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 9033
Können die bei der Wohnungsauflösung angefallenen Renovierungsmaterialkosten, sowie die Miete und die Stromkosten unter Nachlassverbindlichkeiten eingesetzt werden?
Die verstorbene Person hatte Pflegestufe 1 und wurde durch einen Pflegedienst versorgt.
Das Einkaufen und die Reinigung der Wohnung wurde von der Nichte übernommen (alle 3 Wochen für 4 Stunden).
Können diese Dienste in Zahlen ausgedrückt auch in der Erbschaftsteuererklärung angegeben werden?
19:03 Uhr
Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Erbschaftssteuer)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Zu den Nachlassverbindlichkeiten gehören gemäß § 1967 BGB außer den vom Erblasser herrührenden Schulden die den Erben als solchen treffenden Verbindlichkeiten, insbesondere die Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 24 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Erbschaftssteuer" Jetzt eigene Frage stellen!