Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Erbschaftssteuer"

Nachlassverbindlichkeiten in der Steuererklärung

Gefragt am 23.05.2011
19:03 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 9033

 

Können die bei der Wohnungsauflösung angefallenen Renovierungsmaterialkosten, sowie die Miete und die Stromkosten unter Nachlassverbindlichkeiten eingesetzt werden?

Die verstorbene Person hatte Pflegestufe 1 und wurde durch einen Pflegedienst versorgt.
Das Einkaufen und die Reinigung der Wohnung wurde von der Nichte übernommen (alle 3 Wochen für 4 Stunden).
Können diese Dienste in Zahlen ausgedrückt auch in der Erbschaftsteuererklärung angegeben werden?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 23.05.2011
19:03 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 23.05.2011
19:53 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 23.05.2011 19:53 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 9033

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Erbschaftssteuer)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Zu den Nachlassverbindlichkeiten gehören gemäß § 1967 BGB außer den vom Erblasser herrührenden Schulden die den Erben als solchen treffenden Verbindlichkeiten, insbesondere die Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Erbschaftssteuer"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 24 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Erbschaftssteuer"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung