Haus
Gefragt am 19.12.200914:56 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3890
Meine Schwester ist gestorben, die im gemeinsamen Elternhaus lebte, für das sie auch den Grundbucheintrag hatte. Habe selbst nie einen Ausgleich bekommen, sehe es aber so, dass das Haus mir zur Hälfte mitgehörte (wir waren nur 2 Schwestern). Muss ich jetzt unsinnigerweise Erbschaftsteuern für das Haus (von Schwester zu Schwester) zahlen oder kann ich meinen Anspruch auf das Elternhaus anders geltend machen?
14:56 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.
Wenn Ihre Schwester alleine im Grundbuch eingetragen war, dann war sie zivilrechtlich alleinige Eigentümerin des Hauses ...
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