Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Erbschaftssteuer"

Haus

Gefragt am 19.12.2009
14:56 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3890

 

Meine Schwester ist gestorben, die im gemeinsamen Elternhaus lebte, für das sie auch den Grundbucheintrag hatte. Habe selbst nie einen Ausgleich bekommen, sehe es aber so, dass das Haus mir zur Hälfte mitgehörte (wir waren nur 2 Schwestern). Muss ich jetzt unsinnigerweise Erbschaftsteuern für das Haus (von Schwester zu Schwester) zahlen oder kann ich meinen Anspruch auf das Elternhaus anders geltend machen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 19.12.2009
14:56 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 19.12.2009 21:45 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3890

Antwort unseres Experten

Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.

Wenn Ihre Schwester alleine im Grundbuch eingetragen war, dann war sie zivilrechtlich alleinige Eigentümerin des Hauses ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Erbschaftssteuer"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 10 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Erbschaftssteuer"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung