Gestaltung zur erbschaftssteuerfreien Auszahlung aus einer Risikolebensversicherung
Gefragt am 20.06.202314:39 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 491
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten gern eine Absicherung über drei Risikolebensversicherungen für unsere drei minderjährige Kinder über je 1.000.000€ pro Kind abschließen.
Hierbei ist uns wichtig, dass die Todesfallleistung erbschaftssteuerfrei an die minderjährigen Kinder ausgezahlt wird.
Diesbezüglich haben wir recherchiert, dass eine Steuerfreiheit erreicht werden kann, wenn die Kinder als Versicherungsnehmer und gleichzeitig als Bezugsberechtigte für die Todesfallleistung eingesetzt werden und wir (als Beitragszahler) die monatlichen Beiträge als laufende Schenkung an die Kinder deklarieren.
Da die Kinder minderjährig sind, gestaltet sich die Hinterlegung als Versicherungsnehmer bei einigen Versicherern jedoch schwierig, da diese nur volljährige Personen als Versicherungsnehmer akzeptieren.
Hierzu kam von einer Versicherung jetzt folgende Idee:
Wir werden als Versicherungsnehmer und als versicherte Person eingesetzt und die Kinder fungieren als Beitragszahler und als bezugsberechtigte Person im Todesfall, wodurch die Todesfallleistung angeblich erbschaftssteuerfrei sein soll.
Kann durch solch eine vertragliche Gestaltung innerhalb der Risiko-Lebensversicherung die Erbschaftssteuerpflicht umgangen werden oder wäre die Auszahlung auch in diesem Fall erbschaftssteuerpflichtig, da wir als Versicherungsnehmer und die Kinder lediglich als bezugsberechtigte Personen eingetragen sind?
Über einen Hinweis zur sinnvollen Gestaltung der Risiko-Lebensversicherung aus steuerlicher Sicht (Versicherungsnehmer, Beitragszahler, Bezugsberechtigter) wäre ich sehr dankbar, um die Todesfallleistung steuerfrei den Kindern zukommen zu lassen.
Vielen Dank und viele Grüße
14:39 Uhr
Antwort von Steuerberater Hannu Wegner (Frage zu Erbschaftssteuer)
Sehr geehrter Fragesteller,
eine Möglichkeit, die Erbschaftssteuerpflicht bei einer Risikolebensversicherung zu umgehen, ist die sogenannte Kreuzkonstellation. In dieser Konstellation wird der Bezugsberechtigte (in Ihrem Fall Ihre Kinder) als Versicherungsnehmer eingesetzt, während Sie als versicherte Person fungieren. Die Kreuzkonstellation hat den Vorteil, dass die Versicherungssumme nicht in den Nachlass fällt und somit erbschaftssteuerfrei ist.
In der Kreuzkonstellation schließen Sie und Ihr Partner jeweils eine Risikolebensversicherung ab, bei der die andere Person als versicherte Person und die Kinder als Bezugsberechtigte eingetragen sind ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 0 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Erbschaftssteuer" Jetzt eigene Frage stellen!