Erbschaftsteuer
Gefragt am 28.07.201115:22 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4150 | Bewertung 5/5
Die Situation ist folgende...
Meine Schwester und ich bekamen 2004 das Haus unserer Mutter (Wittwe)zu je 50% übertragen. Ein lebenslanges Wohnrecht wurde eingetragen. Meine Schwester selbst, wohnte im Hause und pflegte unsere Mutter, die aber auch 2004 (im Jahre der Übertragung) starb. Meine Schwester blieb im Hause wohnen. 2011 starb nun auch diese und ich wurde Alleinerbe der anderen 50%.
Nun meine Frage....
Das gegenüber meiner Schwester Erbschaftsteuer anfällt, ist nachvollziehbar (noch keinen Bescheid). Fällt für mich nun auch noch Spekulationssteuer an, weil ich das Haus (meine eigene, sowie die geerbte Hälfte) im Juni 2011 bereits wieder verkauft habe? Das Haus war seit 1958 im Besitz der Eltern.
Vielen Dank vorab.
15:22 Uhr
Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Erbschaftssteuer)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Bei der Beantwortung Ihrer Frage gehe ich davon aus, dass das Haus zum Privatvermögen gehört und dass die Übertragung im Jahr 2004 in vollem Umfang unentgeltlich war ...
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