Erbschaftssteuerbefreiung bei Familienheim und bei vermieteter Wohnung
Gefragt am 28.12.202115:34 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 765
Ich habe ein Dreifamilienhaus von meiner Mutter geerbt, in dem sie bis zu ihrem Tod eine Wohnung bewohnt hat ( ca. 83 qm groß) . Sie ist im Dezember 2021 verstorben. Ich lebe in diesem Haus seit April 2021, da sie pflegebedürftig war und nicht mehr alleine leben konnte. Gilt für mich die Erschaftssteuerbefreiung für die von mir bewohnte Wohnung nach § 13 4 b Erbschaftssteuergesetz, obwohl ich schon vor dem Tod meiner Mutter die Wohnung bewohnt habe ? Die von mir bewohnte Wohnung ist ca. 105 qm groß. Ich bleibe sicher die nächsten 10 Jahre in dieser Wohnung wohnen.
Die von meiner Mutter bewohnte Wohnung wird renoviert und dann vermietet. Kann ich vom Wert dieser Wohnung 10 % des Wertes für die Berechnung der Erbschaftssteuer abziehen, obwohl diese Wohnung erst nach dem Tod meiner Mutter im renovierten Zustand vermietet werden wird ?
15:34 Uhr
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Erbschaftssteuer)
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Für die Steuerbefreiuung nach $ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG ist es erforderlich, dass der Erblasser bis zum Erbfall in dem Familienheim eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat. Dies bedeutet, dass der Erblasser bis zu seinem Tod hier seinen Lebensmittelpunkt gehabt haben muss ...
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