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Erbschaftssteuer bei Riesterrente

Gefragt am 31.03.2016
10:52 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2156

 

Guten Tag,

eine Bekannte hat von ihrem Bruder, der verstorben ist, unter anderem einen Riestervertrag geerbt. Dieser wurde ihr, reduziert um die damaligen Steuervorteile, Zulagen und Gebühren, ausgezahlt. Die Versicherung hat der Erbschaftssteuerstelle dennoch das komplette Kapital übermittelt, so dass die Erbschaftssteuer auf den kompletten Betrag gezahlt werden musste, nicht auf den ausgezahlten Betrag. Ist dies richtig? So wurde doch Erbschaftssteuer auf einen Betrag gezahlt, der gar nicht vereinnahmt wurde. Oder kann man die zurückgezahlten Steuervorteile, Zulagen und Gebühren irgendwie gegenrechnen?

Freundliche Grüße

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 31.03.2016
10:52 Uhr
Steuerberater Udo Glinka Steuerberater Udo Glinka Beantwortet am 07.04.2016
11:22 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 07.04.2016 11:22 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2156

Antwort von Steuerberater Udo Glinka (Frage zu Erbschaftssteuer)

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

ausgehend von Ihrem geschilderten Sachverhalt gebe ich Ihnen nachfolgend meine erste Einschätzung.

Wenn ein Riester Sparer stirbt, während er noch in den Vertrag einzahlt, kann das Vertragsguthaben abzüglich der erhaltenen Förderung uneingeschränkt vererbt werden ...



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