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Erbschaft von Kindern

Gefragt am 07.08.2021
23:32 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 938 | Bewertung 5/5

 

Hallo, meine beiden geistig behinderten Kinder haben Geld geerbt. Müssen sie, um es ausgezahlt zu bekommen, ein eigenes Konto besitzen oder wäre auch die Zahlung auf ein Treuhandkonto möglich und legal? Ich (Mutter) verfüge über 2 Treuhandkonten, die eigentlich für Mietkautionen gedacht sind. Eines wird im Moment nicht genutzt.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 07.08.2021
23:32 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 07.08.2021
23:45 Uhr

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Beantwortet am 07.08.2021 23:45 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 938 | Bewertung 5/5

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Erbschaftssteuer)

Guten Abend,

gerne gebe ich Ihnen zu Ihrer Frage folgende Rückmeldung.

Das Geld müsste grundsätzlich auf Konten überwiesen werden, die Ihren Kindern zuzurechnen sind. Auch ein Treuandkonto wäre möglich, wenn sichergestellt ist, dass das Geld im Eigentum der Kinder verbleibt ...



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