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Erbnehmer ist Ausländer / Erbmasse bfeindet sich im Ausland

Gefragt am 22.05.2011
06:44 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4357

 

Ich bin Deutscher Staatsangehöriger. Meine Frau und unsere beiden Kinder sind Französische Staatsangehörige. Wir leben in Deutschland. Wir besitzen ein gemeinsames Vermögen, das im Erbfall deutlich über den Freibeträgen liegen würde. Es handelt sich um eine selbstgenutzte Immobilie (1 Mio EURO) und vermiete Immobilien (Wert. ca. 4.5 Mio Euro) Die vermieteten Immobilien befinden sich allerdings nicht in Deutschland sondern in der Schweiz. Verbindlichkeiten (Hypotheken) liegen nicht vor. Die Schweiz sieht bei unmittelbaren Familienangehörigen keine Erbschaftssteuer vor. Sämtliche Werte befinden sich im gemeinsamen Besitz (Ehepartner).

Müsste im Falle meines Todes meine Familie in Deutschland Erbschaftssteuer zahlen, obwohl sie Ausländer sind und sich die Erbmasse auch im Ausland befindet?

Müsste ich im Fall des Todes meiner Frau Erbschaftssteuer bezahlen, wenn mir meine Frau (Ausländerin), Werte vererbt, die sich im Ausland befinden?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 22.05.2011
06:44 Uhr
 Oliver Burchardt Oliver Burchardt Beantwortet am 22.05.2011
11:29 Uhr

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Beantwortet am 22.05.2011 11:29 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4357

Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Erbschaftssteuer)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Die Erbschaftsteuerpflicht knüpft einzig und allein daran an, wo sich der Wohnsitz des Erben oder des Erblassers befindet, § 2 Abs ...



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