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Einspruch gegen Schätzungsbescheid

Gefragt am 20.12.2022
09:39 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 555

 

Hallo Ich habe einen Schätzungbescheid zur Erbschaftsteuer erhalten der relevante Bankverbindlichkeiten nicht berücksichtigt und wollte nun einen Widerspruch einlegen. Meine Fragen sind 1. kann ich den Einspruch elektronisch beim Finanzamt über das Kontaktformular einreichen und 2. muss ich eine Steuererklärung beifügen oder reicht bereits der bloße Einspruch aus?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 20.12.2022
09:39 Uhr
Steuerberater Bernd Thomas Steuerberater Bernd Thomas Beantwortet am 20.12.2022
11:06 Uhr

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Beantwortet am 20.12.2022 11:06 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 555

Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Erbschaftssteuer)

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Der Einspruch gegen den Schätzbescheid ist in der Regel zulässig. Dazu ist es insbesondere noch weiter erforderlich, dass der Einspruch formgerecht (§ 357) und fristgerecht (§ 355 AO) eingelegt wird.

Wird jedoch gegen einen Schätzbescheid, der aufgrund fehlender Steuererklärung ergangen ist, Einspruch erhoben, wird zur Begründung in der Regel eine Steuererklärung notwendig sein ...



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