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Betriebsvermögen oder Bauland?

Gefragt am 17.12.2013
20:01 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2014

 

Betriebsvermögen oder Bauland?

1995 wurde mir von meinem Vater der Landwirtschaftliche Betrieb in Größe von ca. 2 Hektar überschrieben.
(Ackerland) Er lag damals schon in einem Bebauungsgebiet mit aufgestelltem gültigem Bebauungsplan.

Diese Übertragung ging Finanzamtmäßig glatt über die Bühne weil der Betrieb zu Buchwerten überschrieben wurde und jetzt immer noch landwirtschaftliches Betriebsvermögen ist und auch beackert wird.

Im Zuge einer Erkundigung bei meinem Landwirtschaftlichen Steuerberater teilte er mir zu meinem Erstaunen mit das eine Überschreibung bzw. Erbschaft jetzt auf oder für meinen Sohn (ich habe nur einen Sohn)bzw. 2 Enkel jetzt die abtuellen Baulandpreise zugrunde gelegt würden.
Ist das korrekt?
Mir persönlich kommt das zweifelhaft vor denn bei einer im Raume stehenden Summe von ca.1,6 Millionen € abzgl. 400.000 Freibetrag. wäre immer noch die immense Steuerforderung über die Summe von 1,2 Millionen fällig.
Das kann doch kein normaler Mensch schultern und war vom Gesetzgeber doch auch so nicht gewollt.
Oder?


Fragesteller Fragesteller Gefragt am 17.12.2013
20:01 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
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Beantwortet am 18.12.2015 09:08 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2014

Antwort unseres Experten

Die Bedarfsbewertung im Falle der Vererbung erfolgt grundsätzlich nach den Ertragswerten. Für Land- und Forstwirtschaftliches Vermögen ist die Ertragswertermittlung in § 142 Bewertungsgesetz geregelt ...



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