Berechnung Erbschaftssteuer für zum Teil selbst bewohntes Mietshaus
Gefragt am 23.11.202015:56 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 979
wir haben zu 3. zwei Miethäuser von unseren Eltern geerbt. Die Auseinandersetzung ist im Testament für 30 Jahre ausgeschlossen. Es sind insgesamt 10 wohnungen. Davon werden 4 durch die Erben bewohnt, seit über 30 Jahren, ein Erbe bewohnt 2 kleinere Wohnungen in einem Haus.
Wie erfolgt nun Berechnung der Erbschaftssteuer. Verkehrswert, Ertragswert, Vergleichswert (die tatsächlich erzielten mieten?) Die Erben zahlen und zahlten für Ihre Wohnungen keine Miete. Wird dies irgentwie erfasst ? Was kann sonst noch in Abzug gebracht werden.
15:56 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Erbschaftssteuer)
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Ihre Frage möchte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten.
Sofern es sich um Mietwohngrundstücke handelt, wären die Grundstücke im Ertragswertverfahren zu bewerten. Zugrunde gelegt wird hier, sofern keine Miete gezahlt wird, die übliche Miete (Vergleichsmiete am Markt, ggfs ...
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