Ausfüllen ErbSt-Erklärung - Frage zu einem Sachverhalt
Gefragt am 16.11.201009:25 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4847 | Bewertung 5/5
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich an Sie mit einer Frage zur Erbschaftsteuererklärung. Hier kommt der Sachverhalt:
Meine Mutter hat von einer Nachbarin, die ihr einiges zu verdanken hat, eine nicht unerhebliche Summe geerbt. Die Summe übersteigt den Freibetrag für nicht-verwandte Personen deutlich.
Nachdem die Erblasserin verstorben war, wurde ein Testament gefunden, in dem meine Mutter als Alleinerbin genannt worden war. Daneben war auch noch ein Vermächtnis über 5 TEU für eine nicht-pflichtteilsberechtigte, entfernte Verwandte aufgeführt. Dieses Vermächtnis hatte die Erblasserin aber eigenhändig gestrichen.
Die Verwandte wurde über das Testament in Kenntnis gesetzt. Sie bat darum, dass ihr das Vermächtnis trotz der Streichung durch ihre Tante ausbezahlt werden sollte. Um eine Eskalation im Keime zu ersticken, hat meine Mutter diesem Wunsch entsprochen. Hierzu hatte auch der Notar geraten, mit dem Hinweis darauf, dass dieser Betrag vom Erbe abziehbar sei. Daraufhin wurde der Erbschein für meine Mutter ausgestellt.
Jetzt tüfteln wir an der Erbschaftsteuererklärung und uns ist nicht klar, wie dieser Sachverhalt in die Steuererklärung einfliessen kann. Können Sie uns bitte helfen?
Mit freundlichen Grüßen,
09:25 Uhr
Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Erbschaftssteuer)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Sie haben den Mantelogen Erbschaftsteuer "Erb 9/09" vorliegen. Dort gehen Sie auf Seite 4 Großzeile 42 "Erbfallkosten" ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 27 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Erbschaftssteuer" Jetzt eigene Frage stellen!