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Zweitwohnung und Zusammenveranlagung

Gefragt am 08.03.2016
20:32 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2107

 

Meine Frau und ich haben ein gemeinsames Haus und meine Frau besaß eine Zweitwohnung in der Nähe unserer Töchter und Enkelkinder bis zum 30.06.2015. Ab 01.07.2015 hat sie diese Wohnung jedoch als Hauptwohnung angemietet. Wir halten unsere Ehe aber nach wie vor aufrecht , führen ein nahes Familienleben in zwei Wohnungen und werden uns auch nicht scheiden lassen.
Welche Wohnung müssen wir in der Steuererklärung 2015 für meine Frau eintragen und können wir die Zusammenveranlagung trotzdem beibehalten?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 08.03.2016
20:32 Uhr
 Oliver Burchardt Oliver Burchardt Beantwortet am 19.03.2016
08:56 Uhr

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Beantwortet am 19.03.2016 08:56 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2107

Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich Ihre persönliche Situation richtig verstanden habe und antworte daher mit 2 Alternativen:

1. Ihre Ehe wird nur der Form nach aufrechterhalten, die eheliche Lebensgemeinschaft als solche wird beendet

Eine Zusammenveranlagung ist im Jahr 2015 möglich, da Sie in diesem Jahr unabhängig von der räumlichen Trennung an mindestens einem Tag des Jahres die Voraussetzungen erfüllten ...



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