Zweitwohnung und Zusammenveranlagung
Gefragt am 08.03.201620:32 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2269
Meine Frau und ich haben ein gemeinsames Haus und meine Frau besaß eine Zweitwohnung in der Nähe unserer Töchter und Enkelkinder bis zum 30.06.2015. Ab 01.07.2015 hat sie diese Wohnung jedoch als Hauptwohnung angemietet. Wir halten unsere Ehe aber nach wie vor aufrecht , führen ein nahes Familienleben in zwei Wohnungen und werden uns auch nicht scheiden lassen.
Welche Wohnung müssen wir in der Steuererklärung 2015 für meine Frau eintragen und können wir die Zusammenveranlagung trotzdem beibehalten?
20:32 Uhr
Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich Ihre persönliche Situation richtig verstanden habe und antworte daher mit 2 Alternativen:
1. Ihre Ehe wird nur der Form nach aufrechterhalten, die eheliche Lebensgemeinschaft als solche wird beendet
Eine Zusammenveranlagung ist im Jahr 2015 möglich, da Sie in diesem Jahr unabhängig von der räumlichen Trennung an mindestens einem Tag des Jahres die Voraussetzungen erfüllten ...
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