Zweitwohnsitz absetzen
Gefragt am 09.08.201112:34 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3752
Ich habe meinen Lebensmittelpunkt in einer hessischen Stadt, habe nun aber aus ausschließlich beruflichen Gründen eine zweite Wohnung in Mainz. Ursprünglich wollte ich diese Wohnung in Mainz als Zweitwohnsitz anmelden, musste aber feststellen, dass in diesem Fall eine hohe Zweitwohnsitzsteuer fällig wird und ich zudem keinen Anwohnerparkausweis erhalten kann. Daher überlege ich, Mainz zu meinem Erstwohnsitz zu machen.
Mein Frage lautet nun, ob der steuerrechtliche Zweitwohnsitz identisch sein muss mit dem einwohnermeldeamtlichen. Konkret: Kann ich meine Wohnung in Mainz bzw. die wöchentlichen Fahrten hierhin als Zweitwohnsitz von der Steuer absetzen, obwohl diese Wohnung beim Einwohnermeldeamt als mein Erstwohnsitz gemeldet ist?
Vielen Dank.
12:34 Uhr
Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Ja. Die Absetzbarkeit der Aufwendungen für den Zweitwpohnsitz in Mainz ist gegeben ...
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