Zweitausbildung absetzbar ?
Gefragt am 09.01.201214:04 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5169
Hallo,
Meine Frau hat im Jahr 2000 einen Magister-Abschluss in Anglistik/Romanistik (M.A.) erlangt und danach bis zur Geburt unseres Sohnes im Marketingbereich eines Unternehmens gearbeitet. Sie hat dann aufgrund der Kinder eine berufliche Pause eingelegt und moechte jetzt als freiberufliche Fotografin im kleinen Rahmen taetig werden. Dazu hat sie an einer Fotoschule ein zweijaehriges Studium zur Fotodesignerin absolviert, was aber m.E. kein staatlich amerkannter Titel ist. Dadurch hat sie aber die Faehigkeiten erworben, die fuer preofessionelle Fotoauftraege notwendig ist. Die Gewinnabsicht der Fotografiertaetigkeit ist klar gegeben, da auch bereits Auftraege und damit Umsaetze erreicht wurden.
Meine Frage ist nun, ob wir die Monatsgebuehren dieser Fotoschule steuerlich ansetzen koennen? Wenn ja, als Sonderausgaben oder als Werbungskosten? Auf was sollte man in der Begruendung/Dokumentation besonders achten?
Vielen Dank fuer schnelle Antwort.
14:04 Uhr
Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Durch den Magisterabschluss im Jahr 2000 hat Ihre Frau ein Erststudium beendet. Nachdem der BFH durch Urteil vom 28.07.2011 (BFH/NV 2011 S. 1779 ) eines unmittelbar an das Abitur folgende Studium zum Abzug als vorweggenommene Werbungskosten/Betriebsausgaben zugelassen hat, hat der Gesetzgeber im zweiten Halbjahr 2011 durch das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz reagiert und reguliert, dass Kosten eines Erststudiums weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten darstellen und zwar rückwirkend ab dem Jahr 2004 ...
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