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Wohnen in mehreren Ländern

Gefragt am 28.05.2013
10:31 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 2813 | Bewertung 5/5

 

Ich gehe am Ende des Jahres in Ruhestand. Ich erhalte neben der gesetzlichen Rente noch eine Betriebsrente und eine Rente (AVP) aus einer Entgeltumwandlung.
Danach möchte ich ein Haus in Frankreich kaufen. Habe aber auch eine Wohnung in Deutschland und in Spanien.
Werde die meiste Zeit wahrscheinlich in Frankreich verbringen, aber wohl weniger als 181 Tage.
Frage: wo muß ich meine Steuern zahlen, bzw wo kann ich meine Steuern zahlen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 28.05.2013
10:31 Uhr
Steuerberater Thomas Textoris Steuerberater Thomas Textoris Beantwortet am 28.05.2013
12:00 Uhr

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Beantwortet am 28.05.2013 12:00 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 2813 | Bewertung 5/5

Antwort von Steuerberater Thomas Textoris (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes unter Berücksichtigung der Regelungen dieses Forum möchte ich Ihre Frage beantworten.

Grundsätzlich ist in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig wer im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Da sie in Deutschland einen Wohnsitz wären Sie demnach in Deutschland weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig im Sinne des § 1(1) EStG. Nach Art. 2 DBA Deutschland/Frankreich gelten Sie zunächst einmal als auch in Frankreich ansässig, da Sie dort eine ständige Wohnstätte haben, das gleiche würde für Spanien gelten ...



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