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Werbungskosten - Rückwirkend für Weiterbildungsstudium

Gefragt am 30.06.2011
10:19 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3613

 

Hallo,

folgende Situation:

Ich belege seit 2008 ein berufsbegleitendes Weiterbildungsstudium, welches insgesamt ca. 10000 EUR kostet.
Ursprünglich hatte ich mit meinem Arbeitgeber eine Vereinbarung, dass dieser die Kosten vollständig übernimmt, mit der Bedingung, dass ich bis 1 Jahr nach Ende der Ausbildung nicht kündige, sonst muss ich die Kosten zurückzahlen.
Mein Arbeitgeber hat die Kosten für die Jahre 2008 und 2009 übernommen (Summe: 4500 EUR), in den Steuererklärungen 2008 und 2009 habe ich daher keine Angaben dazu gemacht.
Nun habe ich doch zum April 2011 gekündigt, und mein Ex-Arbeitgeber hat die 4500 EUR natürlich zurückgefordert, welche vom Gehalt einbehalten wurden.

Frage:
Kann ich, und wenn ja, wie und für welche Jahre, kann ich die 4500 EUR steuerlich geltend machen?

Vielen Dank

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 30.06.2011
10:19 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 30.06.2011
11:54 Uhr

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Beantwortet am 30.06.2011 11:54 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3613

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen ...



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