Werbungskosten - insb. Fortbildungskosten
Gefragt am 25.02.201022:08 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3560
Werbungskosten (Anlage N):
Ich habe 2008 eine Fortbildung gemacht, die in etwa 8.500,-- EUR gekostet hat und als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden können. Mein Arbeitgeber hat mit dazu einen steuerfreien Zuschuss in Höhe von EUR 3.000,-- gewährt, der allerdings innerhalb von zwei Jahren anteilig zurückgezahlt werden muss, sollte ich den Arbeitsplatz kündigen.
Frage: Muss ich den von den Werbungskosten abziehen. Falls ja, und ich mach das trotzdem nicht, kann das das Finanzamt rausfinden und mich bestrafen? Was würden Sie mir raten?
Mit freundlichen Grüßen
22:08 Uhr
Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Selbstverständlich müssen Sie den von Ihrem Arbeitgeber gezahlten Anteil in Höhe von 3 ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 33 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Einkommensteuererklärung" Jetzt eigene Frage stellen!