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Werbelektorat absetzbar als Betriebskosten?

Gefragt am 20.12.2016
11:57 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1916

 

Rechnung erhalten von Privatperson.

Guten Tag. Ich bin Kleinunternehmerin (Kleinunternehmerregelung) und habe eine Rechnung bezahlt von einer Privatperson. Die Rechnung beträgt 7190€ (Rg. bar bezahlt, Quittung vorhanden). Auch wenn die Rechnung von einer Privatperson stammt, war dir Dienstleistung für Betriebliche Zwecke. Die Privatperson hat für mich eine Einzelleistung erbracht (Freiberufliche Tätigkeit, Einmalige Tätigkeit, er ist Künstler und reist durch die Welt), und hat kein Gewerbe.

- Kann ich diese Rechnung, für meinen Betrieb geltend machen auch wenn es eine Privatperson ist ?

- Sind Lektoratstätigkeiten ganz absetzbar ?


In der Rechnung steht Lektoratstätigkeit (Einmalige Leistung) für Frau X,
-Publikationsmarketing 43 Seiten (Marketingplan auf Spanisch)
-stilistische Bearbeitung
-Produkt (Laptop mit Programm zu Verfügung gestellt)
-Spezieller Kundenkreis (Weltmeisterschaft 2014, Copa do Mundo FIFA) , Werbelektorat

-Der Rechnungsersteller ist deutscher und auf der Rechnung steht seine Deutsche SteuerID, da er aber Zur Zeit der Dienstleistung in Spanien gewohnt hat, hat er seine Spanische Anschrift auf der Rg. angegeben. Kann das Problematisch sein ?


Vielen Dank für Ihre Bemühungen.


Fragesteller Fragesteller Gefragt am 20.12.2016
11:57 Uhr
Steuerberater Udo Glinka Steuerberater Udo Glinka Beantwortet am 22.12.2016
10:09 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 22.12.2016 10:09 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1916

Antwort von Steuerberater Udo Glinka (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrter Fragesteller,

ausgehend von den mir zur Verfügung gestellten Informationen beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt.

Nach der gesetzlichen Definition in § 4 Abs. 4 EStG sind Betriebsausgaben Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind.

Dabei spielt es im Prinzip keine Rolle ob eine Privatperson die Dienstleistung erbracht hat ...



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