Welches Nettofamilieneinkommen bei 50 Prozent Arbeits- und 50 EU- Rente sowie vollem Arbeitseinkommen Ehefrau
Gefragt am 28.10.201911:32 Uhr | Einsatz: € 80,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1040
Mein Jahresbrutto beträgt 94 teur p.a. (bisher Steuerklasse 3)
Meine Ehefreu 27 teur (bisher Steuerklasse 5).
Durch Krebserkrankung werde ich künftig nicht mehr voll arbeiten können.
Ich plane, künftig 50 % zu alten Bedingungen zu arbeiten und eine 50 % Erwerbsunfähigkeitsrente zu beartragen.
Die künftige Einkommenssituation stellt sich folgendermaßen dar:
47.000,- p.a. 50 % Erwerbseinkommen
12.534,- p.a. 50 % EU Rente (1.045 x 12)
848,- p.a. 50 % Betriebsrente (70,64 x 12)
4.672,x p.a. 50 % Betriebsrente (389,40 x12)
5.400,- p.a. geringfügige Beschäftigung 450 eur mtl.
27.000,- Einkommen Ehefrau
wie stellt sich unser Nettoeinkommen dar?
Wie sollen die Steuerklassen verteilt werden?
Ich bin 48 Jahre alt und meine Frau 45.
11:32 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Ich möchte Ihre Frage gerne umfassend beantworten. Könnten Sie mir zur Beantwortung der Frage bitte noch mitteilen, ob Sie privat oder gesetzlich krankenversichert sind? Haben Sie ggfs ...
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Kommentiert am 28.10.2019 16:08:29 Uhr
Hallo! Hier schon einmal eine Vorabinformation. Aufgrund Ihrer Angaben rechne ich in etwa mit einem zu versteuernden Einkommen von ca. 72.000 EUR. Dieses würde zu einer Steuerbelastung von ca. 14.400 EUR führen (zzgl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag). Unter der Annahme, dass Sie beide gesetzlich krankenversichert sind, gehe ich davon aus, dass sich Ihr Nettoeinkommen in etwa wie folgt darstellt: Einnahmen aufgrund Ihrer Angaben: 97.400 EUR Sozialabgaben (Einbehalt durch Arbeitgeber): ca. 14.400 EUR Einkommensteuer zzgl. Soli und KiSt: ca. 16.500 EUR = netto ca. 66.500 EUR Die Verteilung der Steuerklassen ist immer wieder eine Frage. Grundsätzlich stellt die Lohnsteuer nur eine Art Steuervorauszahlung auf die voraussichtliche Einkommensteuerschuld des Kalenderjahres dar. Je nachdem, welcher Ehepartner welche Steuerklasse hatte, werden die Vorauszahlungen dann in unterschiedlicher Höhe geleistet. Im Optimalfall wurde genau so viel Lohnsteuer gezahlt wie auch Einkommensteuer anfallen würde. Dieses ist jedoch in den seltensten Fällen zu erreichen, insbesondere dann, wenn auch noch Renten oder andere Einkommen dazu kommen. Reicht die durch den Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer nicht aus, so kommt es im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung dann zu einer Nachzahlung. Grundsätzlich würde ich an Ihrer Stelle daher die Steuerklassenkombination IV/IV nehmen, damit jeder Ehegatte schon mal genau die Lohnsteuer abführt, die auf den Arbeitslohn entfällt. Bei Ihnen dürfte die Jahreslohnsteuer dann in etwa 9.200 EUR betragen (inkl. Soli und KiSt), bei Ihrer Frau etwa 3.300 EUR. Sie sollten dann zusätzlich noch beantragen eine vierteljährliche Einkommensteuervorauszahlung zu leisten. Denn ansonsten müssten Sie mit einer hohen Einkommensteuernachzahlung rechnen (ca. 4.000 EUR). Das hat dann mit den Rentenzahlungen zu tun, die Sie unversteuert ausgezahlt bekommen. Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen. Mit freundlichen Grüßen Knut Christiansen Steuerberater