Wegzug von Deutschland ins Ausland - Verfall der Verlustverrechnugstöpfe?
Gefragt am 30.11.201912:37 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 1173 | Bewertung 5/5
Guten Tag!
Gegenwärtig plane ich den Wegzug nach Singapur für ca. 1-2 Jahre mit Rückkehrabsicht.
Momentan bestehen aus Börsengeschäften Verlustverrechnungstöpfe, primär im Topf "Sonstige" (nicht im "Aktientopf").
Ich würde gerne wissen, ob diese Verluste mit Wegfall der unbeschränkten Steuerpflicht verfallen oder ob diese nach einigen Jahren wieder zur Verrechnung mit etwaigen Gewinnen verwendet werden können. Falls eine Möglichkeit der zukünftigen Verrechnung gibt: Gibt es eine zeitliche Beschränkung, wann bis wann eine Rückkehr zu erfolgen hat, damit kein Verfall droht (für den Fall einer Verlängerung in SGP)?
Muss ich meine Depotbanken um die Ausstellung einer schriftlichen Verlustbescheinigung bitten, die in Deutschland mit der letzten Steuererklärung eingereicht / darin angegeben werden muss?
Meine erste Quelle ist bisher EStG R 10d., Absatz 8 "Verlustabzug". Als Steuerrecht-Laie ist mir aber nicht bekannt, ob es weitere Regelungen gibt bzw. ob sich diese Regelung auf Verluste aus Börsengeschäften erstreckt.
Vielen Dank für die steuerrechtliche Klärung dieses Sachverhalts!
12:37 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von fragen-einen.com!
Ihre Fragen möchte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Ersteinschätzung wie folgt beantworten.
Der Verlusttopf verfällt nicht, wenn Sie zeitweise nur beschränkt steuerpflichtig sind (durch zwischenzeitliche Wohnsitzverlegung nach Singapur) ...
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