Wege zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte an mehr als 270 Tagen
Gefragt am 23.06.202016:29 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1111
In meiner EkSt habe ich für die Wege zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte in der Summe über 270 Arbeitstage angegeben. Dazu bittet das Finanzamt um Erklärung.
Da ich einer Vollzeitbeschäftigung bei Arbeitgeber A1 an Standort S1 nachgehe, war ich dort an 220 Tagen.
Bei Arbeitgeber A2, dessen Gesellschafter+GF ich selbst bin, an Standort A2 an 75 Tagen.
Zudem ist Unternehmen A2 auch Dienstleister von Arbeitgeber A1.
Wäre es vorteilhaft, die Fahrten zu S1 dadurch zu begründen, dass ich hauptsächlich wegen A1 zu A2 gefahren bin - auf Grund des Dienstleisterverhältnisses?
Oder ist die separate, voneinander unabhängige Betrachtung hierbei günstiger?
16:29 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Guten Morgen und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Ihre Frage möchte ich Ihnen im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung des von Ihnen gewährten Honorars wie folgt beantworten.
Grundsätzlich können Sie nur dann Fahrten Wohnung-Arbeit geltend machen, wenn Sie diese Fahrten auch tatsächlich im Rahmen des Arbeitsverhältnisses durchgeführt haben.
Das heißt, wenn Sie zu A1 fahren liegen Fahrten Wohnung - 1 ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 1 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Einkommensteuererklärung" Jetzt eigene Frage stellen!