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Vorweggenommene Betriebsausgaben geltend machen

Gefragt am 23.02.2024
07:40 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 284

 

Guten Tag,

ich möchte meine Einkommensteuererklärung für 2022 vorbereiten. Mein Gewerbe habe ich im April 2022 gegründet. Dazu habe ich bezahlte Rechnungen aus 2021 die ich geltend machen möchte. Allerdings wurde die Einkommenssteuererklärung für 2021 bereits abgeschlossen ohne den Verlustvortrag eingetragen zu haben, dh. die Rechnungen wurden vergessen anzugeben. Ist es dennoch möglich, die Rechnungen noch geltend zu machen sowie die Mehrwertsteuer zurückzuholen? Die Frist für einen Einspruch der Einkommensteuererklärung 2021 ist bereits abgelaufen.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Eckert

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 23.02.2024
07:40 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 23.02.2024
08:15 Uhr

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Beantwortet am 23.02.2024 08:15 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 284

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Guten Morgen,

grundsätzlich können vergessene Betriebsausgaben im Jahr 2021 nicht mehr nachgemeldet werden, wenn der Einkommensteuerbescheid bestandskräftig ist. Nur, wenn der Steuerbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht.

Umsatzsteuerlich sind Sie allerdings bereits Unternehmer, wenn Sie Vorbereitungshandlungen treffen ...



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