Voraussetzungen für Riesterförderung, Immobilienkauf
Gefragt am 08.11.201113:11 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4022
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Ausgangssituation:
Meine Frau bekommt im Rahmen eines Erbauseinandersetzungsvertrags ein Haus in Form einer Schenkung. Nach den Bestimmungen des Vertrags erhalten von uns die anderen Erbberechtigten eine Ausgleichszahlung. Diese Ausgleichzahlung müssen wir finanzieren. Die Finanzierung wollten wir über das sog. Wohnriester-Darlehen abwicklen.
Nun ist sich aber die Bank nicht sicher, ob ich überhaupt eine Riester-Förderung dafür erhalten kann, da ich nicht als Eigentümer des Hauses im Erbauseinandersetzungsvertrag genannt werde, sondern nur meine Ehefrau.
Die Frage ist, ob ich in diesem Fall
- auch so schon zulagenberechtigt bin oder
- ob ich mit meiner Frau irgendeine weitere Vereinbarung abschliessen muss, damit ich zulagenberechtigt werde?
Mit freundlichen Grüßen
13:11 Uhr
Antwort von StB Manuela Ponikwar (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Sehr geehrter Ratsuchender,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage, welche ich im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtung des gebotenen Honorars wie folgt beantworten möchte:
Nach den allgemeinen steuerrechtlichen Grundsätzen wird eine Wohnung angeschafft, wenn sie entgeltlich erworben wird. Geht eine Wohnung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf einen Erben über, gilt dieser Erbfall regelmäßig nicht als Anschaffung im Sinne einer wohnungswirtschaftlichen Verwendung nach § 92a Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz.
Wenn allerdings bei Erbauseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, d.h. wie im Fall Ihrer Frau, einer der Erben die Wohnimmobilie als Alleineigentümer selbst nutzen will und hierfür die die Miterben auszahlen muss, ist folgendes zu beachten:
Übersteigt der Wert der ererbten Wohnung den Erbanteil des Zulageberechtigten (=notwendige Ausgleichszahlung), der die
Wohnung allein oder gemeinsam mit dem Ehepartner als Eigentümer selbst nutzen will, kann
die ggf ...
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