Vollkaskoschaden
Gefragt am 07.04.201113:11 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4201
Ich bin freiberuflicher Übersetzer und habe bei meinem betrieblich genutzten PKW im Januar einen Totalschaden erlitten. Das alte Auto war neu, 1,5 Jahre alt und kostete 8.600 Wert. Von der Versicherung habe ich dank Vollkasko 6.000 Euro + 2.000 Euro für die Verkauf des alten Wagens erhalten. Nun habe ich mir einen neuen PKW für 9.200 Euro gekauft. Muss ich jetzt nur den Differenzbetrag von ca. 1.200 als Betriebsausgabe ansetzen oder den Gesamtbetrag als Ausgabe und dann die Erstattung durch den Versicherer plus den Verkaufserlös als Betriebseinnahme verbuchen ???
13:11 Uhr
Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Wenn das Fahrzeug zu mehr als 50% für berufliche Zwecke genutzt wurde, stellt es notwendiges Betriebsvermögen dar. Auch das neuangeschaffte Fahrzeug stellt notwendiges Betriebsvermögen dar, wenn es zu mehr als 50% beruflichen Zwecken dient ...
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