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Verpflegungsmehraufwenung bei selbständiger Tätigkeit

Gefragt am 14.05.2011
13:29 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3885 | Bewertung 5/5

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Einkommensteuererklärung habe ich folgende Frage:
Herr A wohnt in Berlin. Er ist selbständig und hat sein Gewerbe in Dresden angemeldet. Herr A fährt Sonntag abend los nach Dresden und kommt am Samstag Mittag wieder nach Berlin zurück zu seiner Familie. Er hat keinen Wohnsitz in Dresden, er übernachtet in seinem Geschäft. Fahrtkosten mit der Bahn oder Benzinkosten usw. sind als Betriebausgabe (Leasingauto seiner Firma)erfaßt. Kann Herr A in seiner Einkommensteuererklärung Verpflegunsmehraufwendungen für die Abwesenheit von zu Hause in der Woche (5 Tage über 24 h)geltend machen? Wenn ja, wie muß er das belegen?
Danke und mfG

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 14.05.2011
13:29 Uhr
StB Manuela Ponikwar StB Manuela Ponikwar Beantwortet am 16.05.2011
11:06 Uhr

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Beantwortet am 16.05.2011 11:06 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3885 | Bewertung 5/5

Antwort von StB Manuela Ponikwar (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

danke für Ihre Anfrage, die ich im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung des angebotenen Honorars wie folgt beantworten möchte:

Herr A hat seine Betriebsstätte in Dresden.
Verpflegungsmehraufwendungen können nur geltend gemacht werden, soweit eine betrieblich bedingte Abwesenheit von seiner Betriebsstätte (regelmäßige Arbeitsstätte: Dresden) oder seiner Wohnung in Berlin besteht ("Auswärtstätigkeit") ...



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