Verlustvortrag Aktien; Mietkauf
Gefragt am 17.11.200917:05 Uhr | Einsatz: € 60,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5294
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe folgende Frage:
2003 - Juli 2008 war ich in Angola berufstätig und lt. Bescheid des Finanzamtes Bonn in Deutschland nicht uneingeschränkt steuerpflichtig. Eine Steuererklärung habe ich daher nicht eingereicht. Seit Juli 2008 bin ich wieder einkommenssteuerpflichtig.
Ende 2007 habe ich auf einem deutschen Bank-Depot (mit meiner ausländischen Anschrift gemeldet) verschiedene Aktien gekauft, welche ich in 2008 mit Verlust (1. und 2. Jahreshälfte) mit Verlust wieder verkauft habe.
Eine Einkommenssteuererklärung 2008 habe ich noch nicht gemacht. Kann ich die Verluste bei den Aktienverkäufe - selbstverständlich innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist - in meiner E-Erklärung geltend machen?
Also z.B. aufführen: Dez. 2007 Kauf 10 Aktien AB für 1000 €
Verkauf im April 2008 für 300 € = 700 € Verlust.
2. Ich möchte eine Immobilie mit einem Wert von 60.000 € auf Basis Mietkauf innerhalb von 10 Jahren für gleichfalls insgesamt 60.000 € in Monatraten von 500 € (es fallen keine Zinsen an) verwerten? Sämtliche Nebenkosten, Instandhaltungskosten etc. zahlt der Käufer? In welcher Höhe muss ich die 500 € Monatsrate in meiner E-Erklärung berücksichtigen. (Die Immobilie befindet sich mehr als 20 Jahre in meinem Besitz).
Herzlichen Dank und mit besten Grüßen
F. Gertner
17:05 Uhr
Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Bitte beachten Sie, daß die steuerrechtliche Beurteilung sich an den Angaben im Sachverhalt orientiert. Das Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann die steuerrechtliche Beurteilung beeinflussen.
1. Aktienverkauf.
Nach §§ 1 Abs. 4, 49 I Nr. 8 lit a. EStG in der Fassung für den Veranlagungszeitraum 2008 sind auch bei beschränkt Steuerpflichtigen Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften der Besteuerung in Deutschland zu unterwerfen, sofern es sich um Aktien von Unternehmen mit Sitz in Deutschland handelt. Nur wenn diese Bedingung erfüllt ist, kommt überhaupt eine Besteuerung in Betracht. Gleiches gilt für die Verrechnung etwaiger Verluste.
Für private Veräußerungsgeschäfte ab dem Juli 2008, also dem Zeitpunkt des Wiederauflebens Ihrer unbeschränkten Steuerpflicht, sind sämtliche Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften steuerpflichtig ...
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