Verlustvortrag für Studium im Inland wenn man im Ausland gelebt hat
Gefragt am 08.11.202000:25 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 979
Ich habe im Jahr 2018 eine Fortbildungsmaßnahme (einen Master of Business Administration) in Deutschland begonnen, war zu dieser Zeit allerdings noch in Österreich beruflich tätig. 2019 bin ich dann nach Deutschland gezogen und wollte nun für das bereits im Jahr 2018 beantragte Studium einen Verlustvortrag beantragen für das Jahr 2018 und es mit meiner Steuererklärung 2019 geltend machen. Nun wurde mir vom Finanzamt gesagt, dass ich für 2018 keinen Verlustvortrag geltend machen kann, da ich in Österreich gearbeitet und gelebt habe. Ich war in Österreich bei den Vereinten Nationen beschäftigt (also von der Einkommenssteuer ausgenommen). Ggf spielt dies eine Rolle. Ich habe von verschiedenen Seiten gehört, dass man einen Verlustvortrag geltend machen kann auch für das Jahr 2018, bin ich in meiner Annahme richtig oder ist die Antwort des Finanzamtes richtig, dass ich keinen Verlustvortrag geltend machen darf.
00:25 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Guten Morgen und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Ihre Frage möchte ich Ihnen im Rahmen einer Erstberatung beantworten.
Grundsätzlich könnten Sie den Verlustvortrag nur dann geltend machen, wenn sich für Sie im Jahr 2018 eine Steuerpflicht in Deutschland ergeben hätte ...
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