Verlustvortrag
Gefragt am 03.08.201018:30 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3842
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe ein vom Finanzamt berechneten Verlustvortrag. Kann ich diesen mit einem Verkaufsgewinn aus einem Grundstücksverkauf meiner Ehefrau steuerlich geltend machen. Wir sind seit über 40 Jahren gemeinschaftlichh veranlagt, haben aber Gütertrennung vereinbart.
Vielen Dank für Ihre Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
18:30 Uhr
Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Bei einem Grundstücksverkauf würde ein Veräusserungsgewinn steuerlich erfasst werden. Gehört der Veräusserungsgewinn zu einem Betriebsvermögen, dann ist er der Einkunftsart Land-und Forstwirschaft oder Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit zuzurechnen ...
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