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Verlustvortrag

Gefragt am 03.08.2010
18:30 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3842

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe ein vom Finanzamt berechneten Verlustvortrag. Kann ich diesen mit einem Verkaufsgewinn aus einem Grundstücksverkauf meiner Ehefrau steuerlich geltend machen. Wir sind seit über 40 Jahren gemeinschaftlichh veranlagt, haben aber Gütertrennung vereinbart.
Vielen Dank für Ihre Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 03.08.2010
18:30 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 04.08.2010
12:05 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 04.08.2010 12:05 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3842

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Bei einem Grundstücksverkauf würde ein Veräusserungsgewinn steuerlich erfasst werden. Gehört der Veräusserungsgewinn zu einem Betriebsvermögen, dann ist er der Einkunftsart Land-und Forstwirschaft oder Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit zuzurechnen ...



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