Verlustverrechnung E. St.
Gefragt am 20.06.201412:38 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2451
Meine Frau kann ein Grundstück verkaufen und wird dabei einen erheblichen Veräußerungserlös erzielen. Kann ich diesen bei der Einkommensbesteuerung mit Verlustvorträgen, dessen Feststellungbescheid im Zusammenhang mit der Einkommensteuerveranlagung 2013 erlassen worden ist, verrechnen? Die Verlustvorträge zum wesentlichen Teil für mich und zum viel geringeren Teil für meine Frau sind getrennt ausgewiesen. Meine Frau und ich sind seit mehr als 40 Jahren verheiratet und immer zusammen veranlagt worden.
12:38 Uhr
Antwort von Steuerberater Peter Jansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Sehr geehrter Fragesteller,
unter Beachtung der Regeln dieser Internetplattform möchte ich Ihnen Ihre Frage wie folgt beantworten:
Können Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften nicht in demselben Veranlagungszeitraum mit gleichartigen Gewinnen ausgeglichen werden, sind diese Verluste mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften in anderen Veranlagungszeiträumen verrechenbar ...
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