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Verlustverrechnung E. St.

Gefragt am 20.06.2014
12:38 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2451

 

Meine Frau kann ein Grundstück verkaufen und wird dabei einen erheblichen Veräußerungserlös erzielen. Kann ich diesen bei der Einkommensbesteuerung mit Verlustvorträgen, dessen Feststellungbescheid im Zusammenhang mit der Einkommensteuerveranlagung 2013 erlassen worden ist, verrechnen? Die Verlustvorträge zum wesentlichen Teil für mich und zum viel geringeren Teil für meine Frau sind getrennt ausgewiesen. Meine Frau und ich sind seit mehr als 40 Jahren verheiratet und immer zusammen veranlagt worden.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 20.06.2014
12:38 Uhr
Steuerberater Peter Jansen Steuerberater Peter Jansen Beantwortet am 20.06.2014
15:35 Uhr

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Beantwortet am 20.06.2014 15:35 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2451

Antwort von Steuerberater Peter Jansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrter Fragesteller,

unter Beachtung der Regeln dieser Internetplattform möchte ich Ihnen Ihre Frage wie folgt beantworten:

Können Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften nicht in demselben Veranlagungszeitraum mit gleichartigen Gewinnen ausgeglichen werden, sind diese Verluste mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften in anderen Veranlagungszeiträumen verrechenbar ...



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