Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Einkommensteuererklärung"

Veräußerungsverlust nach § 17 EStG/Halbeinkünfteverfahren

Gefragt am 23.12.2009
16:57 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 5437 | Bewertung 3.3/5

 

Ich habe im Rahmen der Veräußerung (bzw. Insolvenz in 2002) einer Beteilung an einer AG (eingegangen in 2001, über 1%, mehr als 12 Monate) einen Veräußerungsverlust von TEUR 50 gemacht. Das Finanzamt hat den Verlust in der EStErklärung 2007, nachdem das InSoV in 2007 abgeschlossen war, zwar grundsätzlich anerkannt, wendet aber das sog. Halbeinkünfteverfahren an, d.h., erkennt nur TEUR 25 steuer mindernd an. Die insolvente AG hat aber nie Gewinnausschüttungen vorgenommen, so dass ich auch keine Einkünfte (zum halben Steuersatz) hatte. Daneben vertrete ich die Auffassung, dass der Veräußerungsverlust in 2001, dem Zeitpunkt des Entstehungstatbestandes, entstand und nicht 2002. Die Gesellschaft hatte übrigens kein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr. Mit welchen Argumenten kann ich stichhaltig gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 23.12.2009
16:57 Uhr
 Oliver Burchardt Oliver Burchardt Beantwortet am 23.12.2009
17:24 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 23.12.2009 17:24 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 5437 | Bewertung 3.3/5

Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Bitte beachten Sie, daß die steuerliche Würdigung auf Basis der Sachverhaltsschilderung erfolgt. Das Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann die steuerrechtliche Würdigung ggf. materiell beeinflussen.

Durch die Finanzverwaltung ist mit Verfügung der OFD Frankfurt v ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Einkommensteuererklärung"

Bewertung des Fragestellers

Fragesteller
2. Wie bewerten Sie die Reaktionszeit des Steuerberaters?
1. Wie hilfreich war die Antwort des Steuerberaters?
3. Wie empfehlenswert ist der Steuerberater?



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 29 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Einkommensteuererklärung"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung