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Untervermietung

Gefragt am 01.01.2023
16:21 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 389

 

Ich bin Studentin und lebe allein von den Unterhaltszahlungen meiner Eltern. Meine Eltern haben mir auch unentgeltlich eine EIgentumswohnung überlassen, in der ich lebe, Sie zahlen auch die Betriebskosten. Ein Zimmer der Wohnung habe ich untervermietet und habe deshalb Einnahmen aus Vermietung in Höhe von monatlich 400 Euro, also 4800 Euro jährlich, die Teil meines Unterhalts sind.
Muss ich diese Einnahme dem Finanzamt melden, auch wenn der Steuerfreibetrag nicht überschritten wird, ich demnach auch keine Steuer schulde?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 01.01.2023
16:21 Uhr
Steuerberater Bernd Thomas Steuerberater Bernd Thomas Beantwortet am 01.01.2023
16:40 Uhr

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Beantwortet am 01.01.2023 16:40 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 389

Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrte Fragestellerin,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Durch die Untervermietung erzielen Sie Einnahmen, denen keine Kosten gegenüberstehen. Somit liegen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vor.

Die Einkünfte sind dem Grunde nach steuerpflichtig.

Eine Steuererklärung ist einzureichen, wenn daneben noch Arbeitnehmereinkünfte bei Ihnen vorliegen oder wenn Sie insgesamt Einkünfte über dem grundfreibetrag erzielen oder wenn Sie vom Finanzamt aufgefordert werden ...



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