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Unterhaltszahlungen für Lebensgefährtin

Gefragt am 11.02.2019
12:52 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1342

 

Guten Tag,

ich lebe mit meiner Lebensgefährtin derzeit im Ausland. In wenigen Monaten werden wir nach Deutschland ziehen und in einem gemeinsamen Haushalt leben. Wir haben ein gemeinsames Kind, das ebenfalls im Haushalt lebt. Wir sind nicht verheiratet. Meine Parnterin ist nicht erwerbstätig. Sie kümmert sich um Kind und Haushalt und hat kein Einkommen. Ich bestreite sowohl die Ausgaben für den Haushalt als auch für die persönlichen Ausgaben meiner Partnerin. Derzeit leiste ich allerdings keine klar umrissenen Unterhaltszahlungen für meine Partnerin oder unser Kind. Meine Partnerin hat eine Kreditkarte für mein persönliches Bankkonto die sie für alle Ausgaben nutzt. Anfallende Überweisungen tätige ich von meinem Konto.

Wenn wir unseren Wohnsitz nach Deutschland verlegen, möchte ich meine Unterhaltszahlungen gerne von der Steuer absetzen. Meine Einkünfte beziehe ich übwiegend aus Vermietung und Verpachtung von Immobilien in Deutschland. Zu einem kleineren Teil aus Kapitaleinkünften (Dividenden). Ich gehe aber davon aus, dass die steuerliche Absetzbarkeit von Unterhaltszahlungen unabhängig von der Art der Einkünfte ist.

Welchen Betrag (monatlich oder jährlich) kann ich als Unterhaltszahlung geltend machen? Sind es im Prinzip alle Kosten die ich für die gemeinsame Haushaltsführung und persönliche Ausgaben meiner Partnerin trage, oder gibt es einen Fix- bzw. Maximalbetrag? Wäre meine Partnerin Einkommensteuerpflichtig, wenn die Zahlungen einen bestimmten Betrag übersteigen? Kann ich Unterhaltskosten für das gemeinsame Kind geltend machen, auch wenn es in unserem Haushalt lebt?

Müssen die Zahlungen direkt an meine Partnerin gehen, um als Unterhaltskosten anerkannt zu werden? Ich hatte mir eigentlich vorgestellt, dass wir ein gemeinsames Konto einrichten. Von diesem Konto sollten alle Zahlungen für den Haushalt getätigt werden sowie die persönlichen Ausgaben meiner Partnerin. Die notwendigen Beträge möchte ich von meinem persönlichen Konto auf das gemeinsame Konto überweisen. Kann ich dann einfach pauschal 50% der überwiesenen Beträge als Unterhalt geltend machen, da aufgrund der Gemeinsamkeit des Kontos meiner Partnerin 50% des Guthabens zustehen? Oder ist eine deutlicherer Abgrenzung erforderlich? Wie hoch sollten die Überweisungen idealerweise sein, um auf meiner Seite einen möglichst hohen Betrag an Unterhalt geltend zu machen, aber keine Steuerpflicht bei meiner Partnerin zu erzeugen?

Besten Dank & freundliche Grüße,

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 11.02.2019
12:52 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 11.02.2019
15:08 Uhr

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Beantwortet am 11.02.2019 15:08 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1342

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Guten Tag und vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte.

Sie können über die Anlage UN im Rahmen der Einkommensteuererklärung den Beträge bis zur Höhe des Grundfreibetrags (2018: 9.000 EUR, 2019: 9.168 EUR) als außergewöhnliche Belastung absetzen ...



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