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Unterhalt Lebensgefähre

Gefragt am 28.10.2009
15:31 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3347

 

Für 1 3/4 Jahre war nebenberuflich mit einem Kiosk selbständig. Mein Lebensgefährte war bei mir angestellt und sozialversicherungsrechtlich angemeldet. Seinen Nettolohn hat er mir überlassen, da das Kiosk nur Minus gemacht hat und ich das Geld für laufende Ausgaben für das Kiosk brauchte. Er lebt in meinem Haushalt und hat keine weiteren Einkünfte. Sämtliche Kosten werden von mir getragen. Bei einer Umsatzsteuersonderprüfung hat mir das Finanzamt diesen nicht ausbezahlten Lohn aus den Betriebsausgaben gekürzt und ich muss somit Einkommensteuern nachzahlen. Die geänderte Einkommensteuererklärung für 2007 habe ich bereits erhalten. Kann ich für 2007 nachträglich und für 2008 Unterhalt für meinen Lebensgefährten in meiner Einkommensteuererklärung geltend machen? Für eine kurzfristige Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar. Freundliche Grüße Astrid Weber

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 28.10.2009
15:31 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 28.10.2009
16:06 Uhr

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Beantwortet am 28.10.2009 16:06 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3347

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrte Ratsuchende,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Grundsätzlich können zwangsläufige Aufwendungen für den Unterhalt bzw. die Berufsausbildung von Personen,für die niemand einen Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag hat,auf Antrag bis höchstens 7.680 EUR für jede unterhaltene Person abgezogen werden, wenn es sich um eine gesetzlich unterhaltsberechtigte oder gleichgestellte Person handelt ...



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