unterhalt an geschiedenen ehepartner
Gefragt am 18.01.201013:28 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3502
Für meine Ex zahle ich lt Gerichtsbeschluss € 14.ooo p.a.Unterhalt seit 2006.
Für die Steuererklärungen 2006 und 2007 wurde vom Finanzamt ohne Rückfragen € 7.680 als aussergewöhnliche Belastung anerkannt.
Für 2008 wurde dies nicht mehr so anerkannt und erstmalig nach
Einkünften meiner Ex gefragt.
(die Alternative Sonderausgaben kommt nicht infrage und ist
hier nicht wichtig)
Frage: Hat das FA jetzt recht - und hat es sich in den Vorjahren etwa vertan?
13:28 Uhr
Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beanworten möchte:
Sie haben die Unterhaltsleistungen im Rahmen des abzugsfähigen Höchstbetrages nach § 33a Abs.1 EStG geltend gemacht. Hier spielen in der Tat die Höhe der Einkünfte und das Vermögen Ihrer Ex-Frau als Uterhaltsempfängerin eine Rolle:
Ihre Ex-Frau darf kein bzw ...
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