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Unterhalt für Elternteil absetzbar

Gefragt am 28.10.2013
10:29 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2328

 

Vorinformation zur Frage:
Mein Vater besitzt 2 Häuser, welche er eventuell an seine 4 ehelichen Kinder überschreiben möchte. Er hat darüber hinaus noch ein 5 Kind, aus der Zeit vor seiner Ehe. Meine Mutter ist seit 2003 tot. Er hat eine Rente von 550,-€ von der er danach nicht leben kann.

Frage:
Falls mein Vater seine Besitztümer überschreibt und dann auf finanzielle Unterstützung der Kinder angewiesen ist, könnte diese Unterstützung dann bei der Einkommenssteuer der ehelichen Kinder geltend gemacht werden? Ich spreche hier von 375,- € pro Kind also 1500,- in der Summe (500,- für Miete und 1000,- Unterhalt)

Bitte in einem verständlichen Deutsch, nicht überspitztes Amtsdeutsch antworten

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 28.10.2013
10:29 Uhr
Steuerberater Peter Jansen Steuerberater Peter Jansen Beantwortet am 30.10.2013
12:07 Uhr

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Beantwortet am 30.10.2013 12:07 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2328

Antwort von Steuerberater Peter Jansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes unter Beachtung der Regelungen dieses Forums möchte ich Ihre Frage beantworten.

Unterhaltsleistungen sind grundsätzlich Kosten der privaten Lebensführung und damit steuerlich nicht berücksichtigungsfähig ...



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