Unterhalt absetzten bei gemeinsamer Veranlagung
Gefragt am 01.02.201520:57 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2113
Anfang Trennungsjahr FEB 2014.
Kann ich gemeinsame Veranlagung wählen und dann den Unterhalt absetzten?
20:57 Uhr
Antwort von Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Sehr geehrter Fragesteller
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können. Bitte beachten Sie, dass dies eine individuelle vollumfängliche Beratung jedoch nicht ersetzen kann.
Da Sie zumindest im Januar 2014 mit Ihrem Ehepartner zusammen und
damit nicht dauerhaft getrennt gelebt haben, können Sie die gemeinsame Veranlagung auch für das Kalenderjahr 2014 wählen ( § 26 Abs ...
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