Ungenutztes Recht fkitv veranschlagt
Gefragt am 11.02.201409:37 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2402
Guten Tag,
habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
Nach einer Hausschenkung, bei der der Veräußerer ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht besitzt, ist im Notarvertrag vermerkt, dass falls der Veräußerer das Wohnrecht nicht nutzt, also aus dem Haus auszieht, er ein Anrecht gegenüber dem Erwerber auf die Zahlung seiner Kaltmiete hat.
Verzichtet der Veräußerer auf sein Recht auf die Kaltmiete und ist dies auch nachweisbar (keine Geldeingänge auf Kontoauszügen, etc.) wie verhält es sich dann mit dem Finanzamt? Besteht die Gefahr, dass das Finanzamt allein wegen des eingetragenen Rechts, eine fiktive Miete festsetzt und diese dem Veräußerer als Einkommen anrechtet, so dass dieses bei bei der Einkommensteuererklärung zu versteuern ist?
VG
09:37 Uhr
Antwort von Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können. Bitte beachten Sie, dass dies eine individuelle vollumfängliche Beratung jedoch nicht ersetzen kann ...
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