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Totalüberschussprognose Vermietung

Gefragt am 15.08.2010
15:41 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5550

 

Das Finanzamt verlangt die Aufstellung einer Totalüberschussprognose bei unseren Vermietungseinkünften bei nahen Verwandten. Hierin wollen wir angeben, dass wir das Darlehen in ein paar Jahren in voller Höhe tilgen und dadurch der Zinsaufwand weg fällt und später die Miete erhöhen wollen (weil zum Beispiel später keine Angehörigen mehr drin wohnen werden). Nur dann würden wir überhaupt einen Totalüberschuss hin bekommen. Was passiert, wenn wir das Darlehen dann später aber weiter laufen lassen und durch den weiteren Zinsaufwand dann doch nicht ins Plus kommen? Wird uns der Verlust dann später nicht mehr anerkannt oder geht er rückwirkend verloren, weil die Prognose falsch war oder können wir dann argumentieren, wir haben unsere Meinung geändert und kaufen uns jetzt ein Eigenheim und können dann das vermietete Objekt nicht mehr tilgen und die Eltern wohnen halt immer noch drin.

Herzlichen Dank für Ihren Ratschlag.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 15.08.2010
15:41 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 17.08.2010
08:42 Uhr

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Beantwortet am 17.08.2010 08:42 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5550

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

In Ihrem Falle dürften Sie zwischen 56 % und unter 75 % der ortsüblichen Miete an nahe Angehörige vermietet haben. In diesem Falle muss die Einkünfteerzeilungsabsicht anhand einer Überschussprognose im Rahmen eines Prognosezeitraums von 30 Jahren dem Finanzamt nachgewiesen werden ...



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