Teileinkünfteverfahren oder vorweggenommene Werbungskosten bei Aufwendungen aus GmbH-Beteiligung
Gefragt am 29.07.201422:21 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2465
Mitte 2013 wurde eine GmbH gegründet, an der der Steuerpflichtige zu 20% beteiligt ist (Privatvermögen). Gleichzeitig wurde er als ehrenamtlicher GF eingesetzt, da erst seit 2014 Umsätze erzielt werden. Seit 2014 ist er angestellter GF-Gesellschafter mit Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit.
In 2013 gibt es Aufwendungen im Zusammenhang mit der Gründung, Verwaltung etc der GmbH (z.B. Handykosten, Reisetätigkeiten,etc), die nicht die GmbH selbst trägt sondern der Gesellschafter.
Wie können diese Aufwendungen in der privaten Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden?
22:21 Uhr
Antwort von Steuerberater Peter Jansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre gestellte Frage wie folgt.
Aufwendungen die dem Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit der Gründung selbst sind den Anschaffungskosten seiner GmbH-Beteiligung zuzurechnen und wirken sich daher z.B. erst bei der Veräußerung der Beteiligung aus.
Als angestellter Geschäftsführer erzielt der Steuerpflichtige Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit ...
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