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Studiengebühren

Gefragt am 26.03.2011
12:32 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3683

 

Tochter, 27 Jahre alt
9.2004 - 3.2007 Ausbildung
1.10.2007 – 8.2010 Studium
9.2010 – 3.2011 Berufstätig
Auswanderung nach USA

Absetzung von Studiengebühren, jährliche Kosten 4.000,00 €

Nachfolgend der berufliche Werdegang meiner Tochter. Welche Möglichkeiten bestehen, die Studiengebühren steuerlich abzusetzen und als was? Sie hat also in 2010 nur 3 Monate gearbeitet und in 2011 ebenfalls. Besteht die Möglichkeit, sofern sie in 1 oder 2 Jahren aus USA zurückkäme, dann noch Kosten abzusetzen, die jetzt nicht möglich sind. Die Kosten übersteigen ja bei weitem ihren jetzigen Steuerzahlungen. Danke für Ihren ausführlichen Bescheid.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 26.03.2011
12:32 Uhr
StB Manuela Ponikwar StB Manuela Ponikwar Beantwortet am 26.03.2011
14:55 Uhr

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Beantwortet am 26.03.2011 14:55 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3683

Antwort von StB Manuela Ponikwar (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

danke für Ihre Anfrage. Im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und dem Umfang der zur Verfügung stehenden Details, möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten:

Ihre Tochter ist Geburtsjahrgang 1983 oder 1984. Bei Geburtsjahrgängen ab 1983 wird Kindergeld nur noch bis zum vollendeten 25. Lebensjahr gezahlt. An diesem Kriterium hängen auch die sonstigen Abzugsmöglichkeiten und Freibeträge, die Sie in Ihrer Steuererklärung für Ausgaben betreffend Ihrer Tochter geltend machen könnten.

Bis zu dem Zeitpunkt als Ihre Tochter 25 geworden ist, können/konnten Sie somit Kinderfreibeträge / Kindergeld in Anspruch nehmen, sowie einen Ausbildungsfreibetrag von 924 EUR wenn Ihre Tochter auswärtig untergebracht war ...



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