Studiengebühren an privater Fachhochschule
Gefragt am 01.08.201017:19 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3553
Meine Tochter studiert an einer privater FH und ich zahle 420 Euro mtl.
Sind diese Kosten für mich in irgendeiner Weise absetzbar ?
Wenn nein - ist folgende "Überkreuzlösung" möglich: ich zahle für mein Patenkind (nicht verwandt/verschwägert) die priv. FH Gebühren und ihre Eltern, die Pateneletern unseres Kindes sind, zahlen für unser Kind. Ist dies auf beiden Seiten absetzbar ?
Wenn auch nicht - besteht eine andere Möglichkeit (z.B. mein Kind sammelt seine Studienkosten und setzt sie später ab?
Viele Grüße
17:19 Uhr
Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit seinem Urteil vom 17. Dezember 2009 ( AZ.: VI R 63/08 ) für den Steuerpflichtigen ablehnend entschieden.
Studiengebühren für den Besuch einer (privaten) Hochschule sind weder nach § 33a Abs. 2 EstG noch nach § 33 EStG als aussergewöhnliche Belastungen abziehbar ...
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