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Studiengebühren an privater Fachhochschule

Gefragt am 01.08.2010
17:19 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3401

 

Meine Tochter studiert an einer privater FH und ich zahle 420 Euro mtl.
Sind diese Kosten für mich in irgendeiner Weise absetzbar ?
Wenn nein - ist folgende "Überkreuzlösung" möglich: ich zahle für mein Patenkind (nicht verwandt/verschwägert) die priv. FH Gebühren und ihre Eltern, die Pateneletern unseres Kindes sind, zahlen für unser Kind. Ist dies auf beiden Seiten absetzbar ?

Wenn auch nicht - besteht eine andere Möglichkeit (z.B. mein Kind sammelt seine Studienkosten und setzt sie später ab?

Viele Grüße

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 01.08.2010
17:19 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 02.08.2010
11:20 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 02.08.2010 11:20 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3401

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit seinem Urteil vom 17. Dezember 2009 ( AZ.: VI R 63/08 ) für den Steuerpflichtigen ablehnend entschieden.

Studiengebühren für den Besuch einer (privaten) Hochschule sind weder nach § 33a Abs. 2 EstG noch nach § 33 EStG als aussergewöhnliche Belastungen abziehbar ...



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