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Studienaufwendungen

Gefragt am 21.02.2012
17:58 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4242 | Bewertung 5/5

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin zur Zeit Student und nebenbei selbstständig sowie in Festanstellung tätig um mir das Studium zu finanzieren.

Durch meine beiden Tätigkeiten hatte ich 2011 Einkünfte in Höhe von 16848,23€ (wahrscheinlich weniger da noch ein paar Rechnungen nicht berücksichtigt wurden)

Ich habe das erste Halbjahr in den Niederlanden studiert und das darauf folgende Halbjahr in den USA. Daher habe ich für mein Studium sehr hohe Aufwendungen.

- Zweitwohnsitz Niederlande
- Miete im Studentenwohnheim USA
- Fahrtkosten in die Niederlande
- Flug in die USA
- Telefonrechnung in den USA, da ich für meine Tätigkeit erreichbar sein muss
- Bücher und Materialien
- Krankenkasse Deutschland
- Krankenkasse USA
- Visakosten USA

Was kann ich davon in welcher Höhe absetzen? Telefonkosten und Mietkosten werden zum Teil ja auch immer als Privatkosten angesehen oder?

Gerne würde ich von Ihnen eine grobe Einschätzung einholen, wie viel eine ordnungsgemäße Berücksichtigung meiner Studienaufwendungen in die Einkommensteuererklärung durch einen versierten Steuerberater kosten würde. Es handelt sich um ca. 20-30 Belege.

Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 21.02.2012
17:58 Uhr
StB Manuela Ponikwar StB Manuela Ponikwar Beantwortet am 22.02.2012
11:03 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 22.02.2012 11:03 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4242 | Bewertung 5/5

Antwort von StB Manuela Ponikwar (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrter Ratsuchender,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage, welche ich im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung des gebotenen Honorars wie folgt beantworten möchten:

Der Ansatz von Kosten für ein Studium richtet sich Wesentlich danach, ob es sich um ein Erststudium handelt oder ob Sie bereits vorher studiert hatten bzw. eine Ausbildung abgeschlossen haben.

Kosten, die für ein Erststudium entstehen können steuerlich nur im Rahmen eines Sonderausgabenabzugs berücksichtigt werden. Hier können Sie für 2011 max. 4.000 EUR, ab 2012 max. 6.000 EUR als eigenen Ausbildigungskosten geltend machen und damit Ihr zu versteuerndes Einkommen mindern. Bei den Kosten wäre so ziemlich alles drin, was Sie oben genannt haben (auwärtige Unterbringung, Reisekosten, Materialien etc.) Nachdem der BFH letzten Sommer zum Thema Erststudium noch anders entschieden hatte, hat der Gesetzgeber mit einer Gesetzesklarstellung reagiert ...



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