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Studenten - Ausbildungskosten

Gefragt am 20.12.2011
21:59 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4022

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich befinde mich im Erstudium, und arbeite nebenbei auf selbständiger Basis.

Kann ich folgendes (im Zusammenhang mit dem Studium? oder anders) absetzen?

1. Eine mathematische Software welche fürs Studium in den USA für 1899$ angeschafft wurde? Wenn ja über 3 Jahre oder als Gesamtbetrag?

2. kann ich diese Zusatzqualifikation von der Steuer absetzen?
http://www.certifiedfinancialengineer.com/
Ich bin mit dem Studium noch nicht fertig, diese wird nach dem Studium oder parallel zum Studium absolviert, die Kosten belaufen sich auf 2374,05 €
Es ist kein Studiengang nur eine Qualifikation
Vielen Dank

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 20.12.2011
21:59 Uhr
StB Manuela Ponikwar StB Manuela Ponikwar Beantwortet am 20.12.2011
23:40 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 20.12.2011 23:40 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4022

Antwort von StB Manuela Ponikwar (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrter Ratsuchender,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage, welche ich im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung des gebotenen Honorars wie folgt beantworten möchte:

Die Kosten für ein Erststudium sind steuerlich nur in Höhe von maximal 4.000 EUR pro Jahr als Sonderausgaben (für eigene Berufsausbildung, Weiterbildung) abzuziehen. Dieser Sonderausgabenabzug steigt ab 2012 auf 6.000 EUR und betrifft bei Ihnen alle Kosten des Studiums.

Die Zusatzqualifikation würde ich als vorweggenommene Werbungskosten definieren und damit ggf ...



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