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Streikräfte US Einkommen Behandlung bei Splitting in D

Gefragt am 22.09.2011
14:17 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3580

 

Ich bin deutsche Staatangehörige, mein Mann in Deutschland tätig, der ARbeitgeber ist Defence Finance in Cleveland. Dadurch gibt er seine Steuererklärung Form W2 Wage and tax statement in USA ab und verstert dort. Wie behandle ich das Einkommen bei unserer Zusammenveranlagung hier? Unterliegt das Gehalt dem Progressionsvorbehalt und wenn ja, das zvE lt. Steuerbescheid oder das Bruttoeinkommen? Oder kann die ausländische Steuer bei uns angerechnet werden? Oder wird sein Gehalt gar nicht berücksichtigt und wir bekommen Splitting? Wir wohnen beide zusammen in Deutschland.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 22.09.2011
14:17 Uhr
 Oliver Burchardt Oliver Burchardt Beantwortet am 22.09.2011
17:34 Uhr

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Beantwortet am 22.09.2011 17:34 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3580

Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Bitte beachten Sie, daß die steuerrechtliche Würdigung auf Basis der gemachten Angaben erfolgt. Das Ändern, Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann das Ergebnis, ggf. auch wesentlich, verändern.

Ich gehe bei der Beantwortung meiner Frage davon aus, daß Ihr Mann US-Staatsbürger ist und daher mit seinem gesamten Welteinkommen in den USA steuerpflichtig ist ...



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